HRA 202433: M. Werner GmbH + Co. KG Grundstücksgesellschaft Zeppelinstraße, Markgröningen, Zeppelinstr. 28, 71706 Markgröningen. (Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb, die Errichtung und die Nutzung von Grundstücken, Baulichkeiten und Anlagen aller Art sowie die Durchführung aller für die Erzielung dieser Zwecke erforderlichen Geschäfte und Maßnahmen, insbesondere der Erwerb und die langfristige gewerbliche Vermietung und Verwaltung des Betriebsgrundstücks Zeppelinstraße 28 in 71706 Markgröningen.). Firma geändert; nun: M. Werner GmbH & Co. KG Grundstücksgesellschaft Zeppelinstraße.
HRA 202433: M. Werner GmbH + Co Grundstücksgesellschaft Zeppelinstraße, Markgröningen, Zeppelinstr. 28, 71706 Markgröningen. Firma geändert; nun: M. Werner GmbH + Co. KG Grundstücksgesellschaft Zeppelinstraße. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 10.08.2017 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 10.08.2017 die Kommanditgesellschaft unter der Firma "M. Werner GmbH + Co Grundstücksgesellschaft Sträßle", Markgröningen (Amtsgericht Stuttgart HRA 202432) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 202433: M. Werner GmbH + Co. KG Grundstücksgesellschaft Zeppelinstraße, Markgröningen, Zeppelinstr. 28, 71706 Markgröningen. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 10.08.2017 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 10.08.2017 die Kommanditgesellschaft unter der Firma "M. Werner GmbH + Co Grundstücksgesellschaft Ecke Strä./Zepp.", Markgröningen (Amtsgericht Stuttgart HRA 202554) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 202433: M. Werner GmbH + Co Grundstücksgesellschaft Zeppelinstraße, Markgröningen, Zeppelinstr. 28, 71706 Markgröningen. Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.