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M. Werner GmbH + Co Grundstücksgesellschaft Ecke Strä./Zepp, Markgröningen (HRA 202554) inaktiv

Firmendaten

Anschrift
Zeppelinstr. 28
71706 Markgröningen
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 0 keine Angabe
Register
Registernr.: HRA 202554
Amtsgericht: Stuttgart
Rechtsform: GmbH & Co. KG
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die M. Werner GmbH + Co Grundstücksgesellschaft Ecke Strä./Zepp aus Markgröningen war im Handelsregister Stuttgart unter der Nummer HRA 202554 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die M. Werner GmbH + Co Grundstücksgesellschaft Ecke Strä./Zepp ihren Standort nicht geändert. Die M. Werner GmbH + Co Grundstücksgesellschaft Ecke Strä./Zepp wies zuletzt 0 Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 02.08.2019)

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Registermeldungen 4

Calendar 01.09.2017
Löschung

HRA 202554: M. Werner GmbH + Co Grundstücksgesellschaft Ecke Strä./Zepp., Markgröningen, Zeppelinstr. 28, 71706 Markgröningen. Die Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist am 01.09.2017 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Calendar 31.08.2017
Berichtigung

HRA 202554: M. Werner GmbH + Co Grundstücksgesellschaft Ecke Strä./Zepp., Markgröningen, Zeppelinstr. 28, 71706 Markgröningen. Die Eintragung laufende Nummer 4 wird von Amts wegen wie folgt berichtigt: Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 10.08.2017 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 10.08.2017 der Kommanditgesellschaft unter der Firma "M. Werner GmbH + Co Grundstücksgesellschaft Zeppelinstraße", Markgröningen (Amtsgericht Stuttgart HRA 202433) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Calendar 24.08.2017
Veränderung

HRA 202554: M. Werner GmbH + Co Grundstücksgesellschaft Ecke Strä./Zepp., Markgröningen, Zeppelinstr. 28, 71706 Markgröningen. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 10.08.2017 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 10.08.2017 mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit der Kommanditgesellschaft unter der Firma "M. Werner GmbH + Co KG Grundstsrücksgesellschaft", Markgröningen (Amtsgericht Stuttgart HRA 202433) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Calendar 11.08.2017
Veränderung

HRA 202554: M. Werner GmbH + Co Grundstücksgesellschaft Ecke Strä./Zepp., Markgröningen, Zeppelinstr. 28, 71706 Markgröningen. Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.

Historie 1

01.09.2017
Registervorgang

Löschung 01.09.2017