HRA 202432: M. Werner GmbH + Co Grundstücksgesellschaft Sträßle, Markgröningen, Zeppelinstr. 28, 71706 Markgröningen. Die Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist am 01.09.2017 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen.
HRA 202432: M. Werner GmbH + Co Grundstücksgesellschaft Sträßle, Markgröningen, Zeppelinstr. 28, 71706 Markgröningen. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 10.08.2017 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 10.08.2017 mit der Kommanditgesellschaft unter der Firma "M. Werner GmbH + Co. KG Grundstücksgesellschaft Zeppelinstraße", Markgröningen (Amtsgericht Stuttgart HRA 202433) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 202432: M. Werner GmbH + Co Grundstücksgesellschaft Sträßle, Markgröningen, Zeppelinstr. 28, 71706 Markgröningen. Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.