HRB 158660: M.A.N.N. Hochbau GmbH, Hamburg, Oberwerder Damm 11-21, 20539 Hamburg.
HRB 158660: M.A.N.N. Hochbau GmbH, Hamburg, Oberwerder Damm 11-21, 20539 Hamburg. Das Registergericht beabsichtigt, die im Handelsregister eingetragene Gesellschaft von Amts wegen nach § 394 FamFG zu löschen. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung wird auf 3 Monate festgesetzt.
HRB 158660: M.A.N.N. Hochbau GmbH, Hamburg, Oberwerder Damm 11-21, 20539 Hamburg. Von Amts wegen gelöscht: Geschäftsführer: Asan, Aidin, Hamburg, * ‒.‒.‒‒.
HRB 158660: M.A.N.N. Hochbau GmbH, Hamburg, Oberwerder Damm 11-21, 20539 Hamburg. Die Gesellschaft ist gemäß § 395 FamFG von Amts wegen gelöscht.
HRB 158660: M.A.N.N. Hochbau GmbH, Hamburg, Oberwerder Damm 11-21, 20539 Hamburg. Nach Mitteilung des Bezirksamts Harburg wurde Herrn Aidin Asan durch Bescheid vom 02.07.2019, bestandskräftig seit dem 26.08.2019 (Geschäftsnummer: H/VS 41), der Betrieb eines Gewerbes "Estrich- und Fliesenlegearbeiten" sowie jeden Gewerbes, für das § 35 Gewerbeordnung (GewO) gilt, sowie Ihnen auch die Tätigkeit als mit der Leitung eines Gewerbebetriebes und als Vertretungsberechtigter eines Gewerbetreibenden untersagt.Gemäß § 6 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) können Sie infolgedessen kein Geschäftsführer der M.A.N.N. Hochbau GmbH mehr sein.Ihre Eintragung als Geschäftsführer ist damit wegen des Mangels einer wesentlichen Voraussetzung unzulässig geworden.Das Gericht beabsichtigt daher, Ihre Eintragung als Geschäftsführer gemäß § 395 des Gesetztes über das Verfahren in Familiensachen und in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) von Amts wegen aus dem Handelsregister zu löschen.Hiermit werden Sie von der beabsichtigten Löschung benachrichtigt.Ihnen wird Gelegenheit gegeben, gegen die beabsichtigte Löschung innerhalb von einem Monat seit ihrer schriftlichen Bekanntgabe Widerspruch beim Amtsgericht Hamburg - Registergericht -, Caffamacherreihe 20, 20355 Hamburg,schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle oder des Rechtspflegers einzulegen. Der Widerspruch kann auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erfolgen. In diesem Falle ist die Frist nur dann gewahrt, wenn das den Widerspruch enthaltende Protokoll innerhalb der Frist bei dem Registergericht eingeht.Sofern hier binnen der genannten Frist kein Widerspruch eingeht, wird das Gericht die genannte Eintragung von Amts wegen löschen.
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