M.Berger Vermögensverwaltungs GmbH, Hallbergmoos, Landkreis Freising (Nelkenweg 15, 85399 Hallbergmoos). Die Verschmelzung wurde am 19.09.2005 in das Register des übernehmenden Rechtsträges eingetragen (siehe Amtsgericht München HRA 86680).
M.Berger Vermögensverwaltungs GmbH, Hallbergmoos, Landkreis Freising (Nelkenweg 15, 85399 Hallbergmoos). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 29.08.2005 sowie des Beschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.08.2008 mit dem einzelkaufmännischen Unternehmen "Meinhard Berger e.K." mit dem Sitz in Hallbergmoos verschmolzen. DieVerschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister des übernehmenden Rechtsträgers. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.