HRB 84037 B: M.C.F. Motor Company Fahrzeugvertriebsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Berlin, Ollenhauerstraße 9-12, 13403 Berlin. Stamm- bzw. Grundkapital: 5.000.000,00 EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 14.06.2016 ist das Stammkapital aus Gesellschaftsmitteln um 3.999.900,00 EUR auf 5.000.000,00 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 3 (Stammkapital).
HRB 84037 B: M.C.F. Motor Company Fahrzeugvertriebsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Berlin, Ollenhauerstraße 9-12, 13403 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Die Zweigniederlassung Nr. 1 in 13581 Berlin ist aufgehoben.
HRB 84037 B: M.C.F. Motor Company Fahrzeugvertriebsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Berlin, Ollenhauerstraße 9-12, 13403 Berlin. Gegenstand: Der Handel und die Vermittlung von neuen und gebrauchten Kraftfahrzeugen und Motorrädern, Zubehör und Ersatzteilen, die Vermietung von Kraftfahrzeugen, der Betrieb von Kraftfahrzeugwerkstätten und die Vermittlung von Versicherungsverträgen. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 02.12.2014 ist der Gesellschaftsvertrag insgesamt neu gefasst.
HRB 84037 B: M.C.F. Motor Company Fahrzeugvertriebsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Berlin, Ollenhauerstraße 9-12, 13403 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 10.06.2014 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die M.C.F. Mobil-Center Verwaltungs GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 78299 B) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
HRB 84037 B: M.C.F. Motor Company Fahrzeugvertriebsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Berlin, Ollenhauerstraße 9-12, 13403 Berlin. Stamm- bzw. Grundkapital: 1.000.100,00 EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 10.06.2014 ist das Stammkapital zum Zweck der Verschmelzung mit der M.C.F. Mobil-Center Verwaltungs GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 78299 B) um 25 EUR auf 1.000.100 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 3 (Stammkapital).
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