HRB 16167: M.E.C. Music Entertainment Center GmbH, Freilassing, Sägewerkstr. 22, 83395 Freilassing. Die Gesellschaft ist wegen Vermögenslosigkeit gemäß § 394 FamFG gelöscht. Von Amts wegen eingetragen.
M.E.C. Music Entertainment Center GmbH, Freilassing, Sägewerkstr. 22, 83395 Freilassing. Personendaten von Amts wegen berichtigt: Geschäftsführer: Steingruber, Gerhard, Saaldorf-Surheim, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
M.E.C. Music Entertainment Center GmbH, Freilassing, Sägewerkstr. 22, 83395 Freilassing. Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen eingetragen: Geschäftsanschrift: Sägewerkstr. 22, 83395 Freilassing. Personendaten geändert, nun: Geschäftsführer: Steingruber, Gerhard, Freilassing, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
M.E.C. Music Entertainment Center GmbH, Freilassing (Sägewerkstr. 22, 83395 Freilassing). Ausgeschieden: Geschäftsführer: Saxinger, Gerhard, Ingolstadt, * ‒.‒.‒‒.
M.E.C. Music Entertainment Center GmbH, Freilassing (Sägewerkstraße 22, 83395 Freilassing). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 21.12.2004. Gegenstand des Unternehmens: Betrieb, Verwaltung und Verpachtung sowie Betreuung von gastronomischen Betrieben, insbesondere Discotheken und Tanzlokalen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Saxinger, Gerhard, Ingolstadt, * ‒.‒.‒‒; Steingruber, Gerhard, Freilassing, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht eingetragen: Bekanntmachungsblatt ist der Bundesanzeiger.