M.E.D. AG, Regensburg, Ladehofstraße 28, 93049 Regensburg. Die Hauptversammlung vom 03.12.2010 hat die formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft in die "M.E.D. GmbH" mit dem Sitz in Regensburg (Amtsgericht Regensburg HRB 12495) beschlossen. Der Teilgewinnabführungsvertrag vom 25.08.2000 mit der Kapitalbeteiligungsgesellschaft für die mittelständische Wirtschaft Bayern mbH - nunmehr: BayGB Bayerische Beteiligungsgesellschaft mbH mit Sitz in München (Amtsgericht München HRB 120646) ist durch Vergleich vom 24.04.2009 zum 19.10.2009 beendet. Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
M.E.D. AG, Regensburg, Ladehofstraße 28, 93049 Regensburg. Nicht eingetragen: Beim Amtsgericht Regensburg -Registergericht- wurde eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats eingereicht, § 106 AktG.
Micron Electronic Devices AG, Neutraubling, (Ladehofstraße 28, 93049 Regensburg).Die Hauptversammlung vom 03.07.2008 hat die Änderung des § 1 (Firma und Sitz) und 3 (Geschäftsjahr) der Satzung beschlossen. Neue Firma: M.E.D. AG. Neuer Sitz: Regensburg. Ausgeschieden: Vorstand: Cau, Frank, Regensburg, * ‒.‒.‒‒. Prokura erloschen: Kopp, Christian, Teugn, * ‒.‒.‒‒.
Micron Electronic Devices AG, Neutraubling (Neugablonzer Str. 13, 93073 Neutraubling). Beim Amtsgericht Regensburg -Registergericht- wurde eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats eingereicht, § 106 AktG.
Micron Electronic Devices AG, Neutraubling (Neugablonzer Str. 13, 93073 Neutraubling). Die Micron Embedded Solutions GmbH mit dem Sitz in Sindelfingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 302345) als übertragender Rechtsträger ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 06.02.2007 sowie des Beschlusses der Hauptversammlung vom 06.02.2007 und desBeschlusses der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom 06.02.2007 mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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