M.M. Warburg, Olearius & Co., Hamburg, Ferdinandstr. 75, 20095 Hamburg. Ausgeschieden Persönlich haftender Gesellschafter: Dr. Olearius, Christian, Bankier, Hamburg; Warburg, Max A., Bankier, Hamburg. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Das Handelsgeschäft ist von dem alleinigen Gesellschafter Lederwerke Wieman Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Hamburg (AG Hamburg HRB 10355), mit allen Aktiva und Passiva übernommen worden. Eine Liquidation findet nicht statt. Die Firma ist erloschen.
M.M. Warburg, Olearius & Co., Hamburg, Ferdinandstr. 75, 20095 Hamburg. Nach Berichtigung des Geburtsdatums nunmehr: Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Dr. Greiner, Christoph, Wentorf, * ‒.‒.‒‒.
M.M. Warburg, Olearius & Co., Hamburg, Ferdinandstr. 75, 20095 Hamburg. Prokura erloschen Schmid, Christian, Pulheim; Wittig, Heinrich, Reinbek, * ‒.‒.‒‒. Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Ahlers, Dominik, Hamburg, * ‒.‒.‒‒; Dr. Greiner, Christoph, Wentorf, * ‒.‒.‒‒.
M.M. Warburg, Olearius & Co., Hamburg, Ferdinandstr. 75, 20095 Hamburg. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe der Verschmelzungsverträge vom 23.08.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.08.2011 und der jeweiligen Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 23.08.2011 mit den nachfolgend aufgeführten Gesellschaften verschmolzen: M.M. Warburg & Co. Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Berlin (AG Charlottenburg HRB 32005 B); M.M. Warburg & Co. Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Düsseldorf (AG Düsseldorf HRB 25835); M.M. Warburg & Co. Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Frankfurt am Main (AG Frankfurt/M. HRB 32349). Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.