M.M. Warburg & Co. Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Düsseldorf, c/o BDO Deutsche Warentreuhand AG, Berliner Allee 59, 40212 Düsseldorf. Die Verschmelzung ist auf dem Registerblatt der übernehmenden M.M. Warburg, Olearius& Co. am 23.09.2011 eingetragen worden. Die Gesellschaft als der übertragende Rechtsträger ist erloschen. Eingetragen von Amts wegen gem. § 19 Abs. 2 S. 2 UmwG.
M.M. Warburg & Co. Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Düsseldorf, c/o BDO Deutsche Warentreuhand AG, Berliner Allee 59, 40212 Düsseldorf. Änderung zur Geschäftsanschrift: c/o BDO Deutsche Warentreuhand AG, Berliner Allee 59, 40212 Düsseldorf. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.08.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der M.M. Warburg, Olearius & Co. mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg HRA 84190) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.