Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
5 |
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b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Oelrich, Matthias Rudi, Lengerich, * ‒.‒.‒‒
vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem
anderen Geschäftsführer oder einem
Prokuristen. |
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a)
20.10.2023
Winkelmann |
HRB 8929: M.O.L. Airport Service GmbH, Ladbergen, Saerbecker Str. 42, 49549 Ladbergen. Prokura geändert; nunmehr: Einzelprokura: Brand, Susanne, Neuenkirchen-Vörden, * ‒.‒.‒‒.
HRB 8929: M.O.L. Airport Service GmbH, Ladbergen, Saerbecker Str. 42, 49549 Ladbergen. Nicht mehr Geschäftsführer: Brand, Susanne, Osnabrück, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Oelrich, Rudi, Ladbergen, * ‒.‒.‒‒. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Brand, Susanne, Neuenkirchen-Vörden, * ‒.‒.‒‒.
LUFRA Transport GmbH, Ladbergen (Saerbecker Straße 42, 49549 Ladbergen). Ladbergen. Der Sitz der Gesellschaft ist nach Ladbergen verlegt (Amtsgericht Steinfurt, HRB 8929)..
M.O.L. Airport Service GmbH, Ladbergen, Saerbecker Str. 42, 49549 Ladbergen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 17.08.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 17.08.2010 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 17.08.2010 mit der M.O.L. Airport Service GmbH mit Sitz in Ladbergen (Amtsgericht Steinfurt HRB 6602) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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