HRA 2678:M.O.R.E. INVEST GmbH & Co. KG, Rostock, Gerhart-Hauptmann Str. 23, 18055 Rostock.Ausgeschieden als Persönlich haftende Gesellschafterin: M.O.R.E. Invest Verwaltungs GmbH, Karlsruhe (Amtsgericht Mannheim HRB 703179). Die Liquidation ist beendet. Die Firma ist erloschen. Die verbliebene Kommanditistin innoveas AG, Karlsruhe (Amtsgericht Mannheim HRB 109343) hat das Unternehmen mit allen Aktiva und Passiva übernommen.
HRA 2678:M.O.R.E. INVEST GmbH & Co. KG, Rostock, Gerhart-Hauptmann Str. 23, 18055 Rostock.Allgemeine Vertretungsregelung geändert, nun: Jeder Liquidator vertritt einzeln. Bestellt als Liquidator: Martinez-Arbizu, Antonio, Rostock, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
M.O.R.E. INVEST GmbH & Co. KG, Rostock, Gerhart-Hauptmann Str. 23, 18055 Rostock.Gemäß Artikel 64 EGHGB von Amts wegen ergänzt: Geschäftsanschrift: Gerhart-Hauptmann Str. 23, 18055 Rostock.
M.O.R.E. INVEST GmbH & Co. KG, Rostock (Gerhart-Hauptmann Str. 23, 18055 Rostock). Nach Umfirmierung und Sitzverlegung geändert, nun: Persönlich haftende Gesellschafterin: M.O.R.E. Invest Verwaltungs GmbH, Karlsruhe (Amtsgericht Mannheim HRB 703179).
M.O.R.E. INVEST GmbH & Co. KG, Rostock (Gerhart-Hauptmann Str. 23, 18055 Rostock, der Aufbau, das Halten. Verwalten und Veräußern von Kapitalanlagen an Unternehmen mit Sitz oder Geschäftsschwerpunkt im Wesentlichen in Deutschland und anderen europäischen Staaten sowie das Eingehen von Beteiligungen an Gesellschaften mit einem ahnlichen Gesellschaftszweck, Geschäfte, die einer Genehmigung nach dem KWG bedürfen, werden nicht getätigt.). Kommanditgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Len Vermögensverwaltung GmbH, München (Amtsgericht München HRB 167788). Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der M.O.R.E. INVEST GmbH, Rostock (Amtsgericht Rostock, HRB 10321) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 20.08.2007. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.