HRB 10611: M.O.R.E. Medical Solutions GmbH, Rostock, Gerhart-Hauptmann-Straße 23, 18055 Rostock. Änderung der Geschäftsanschrift: Watzmannstraße 42, 85598 Baldham. Personenbezogene Daten geändert, nun: Geschäftsführer: Prof. Dr. Gradl, Hans Georg, Baldham, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 10611: M.O.R.E. Medical Solutions GmbH, Rostock, Gerhart-Hauptmann-Straße 23, 18055 Rostock. Nicht mehr Geschäftsführer: Martinez Arbizu, Antonio Angel, Rostock, * ‒.‒.‒‒.
HRB 10611: M.O.R.E. Medical Solutions GmbH, Rostock, Schillingallee 68, 18057 Rostock. Änderung der Geschäftsanschrift: Gerhart-Hauptmann-Straße 23, 18055 Rostock. Personenbezogene Daten geändert, nun: Geschäftsführer: Martinez Arbizu, Antonio Angel, Rostock, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
M.O.R.E. Medical Solutions GmbH, Rostock, Schillingallee 68, 18057 Rostock. Bestellt als Geschäftsführer: Martinez Arbizu, Antonio Angel, Wismar, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Besondere Vertretungsbefugnis geändert, nun: Geschäftsführer: Dr. Gradl, Georg, Börgerende, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
M.O.R.E. Medical Solutions GmbH, Rostock, Schillingallee 68, 18057 Rostock. Die Gesellschafterversammlung vom 20.12.2010 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 7 (Stammkapital, § 11 (Gesellschafterbeschlüsse) und § 14 (Verfügungen über Geschäftsanteile, Veräußerungspflichten) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 2.046,00 EUR beschlossen. Geschäftsanschrift: Schillingallee 68, 18057 Rostock. 27.046,00 EUR. Gemäß § 7 Abs. 3 - genehmigtes Kapital - des Gesellschaftsvertrages ist die Geschäftsführung ermächtigt, das Stammkapital der Gesellschaft bis zum 01.10.2013 einmalig oder mehrmalig um bis zu insgesamt 13.200,00 EUR gegen Bar- oder Sacheinlage durch Ausgabe neuer Geschäftsanteile zu erhöhen. Die Kapitalerhöhung ist nur insoweit durchzuführen, wie Inhaber von Optionsrechten, die von der Gesellschaft begeben wurden, von ihrem Ausübungsrecht Gebrauch machen. Die neuen Anteile nehmen von Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie durch die Ausübung von Optionsrechten entstehen, am Gewinn teil. Hierbei wird die Geschäftsführung ermächtigt, das Bezugsrecht der Gesellschafter auszuschließen. Die Geschäftsführung ist ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Durchführung der Kapitalerhöhung aus genehmigten Kapital festzulegen sowie die Fassung des Gesellschaftsvertrages in § 7 (Stammkapital und genehmigtes Kapital) entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital zu ändern.
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