M.S.C. Millennium Holding GmbH & Co. OHG, Köln, Aachener Str. 186, 50931 Köln. Die Firma ist erloschen.
M.S.C. Millennium Holding GmbH & Co. OHG, Köln, Aachener Str. 186, 50931 Köln. Die Gesellschaft wird durch die Liquidatoren vertreten. Bestellt als Liquidator: CORPUS SIREO Investment Commercial GmbH, Köln (AG Köln HRB 35955); MSREF IV (Germany) TE B.V., Amsterdam/Niederlande (Kamer van Koophandel Amsterdam Nr. 34122852). Die Gesellschaft ist aufgelöst.
M.S.C. Millennium Holding GmbH & Co. OHG, Köln (Hohenstaufenring 29-37, 50674 Köln). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 02.03.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 02.03.2005 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 02.03.2005 mit der M.S.C. Objekt Koblenz GmbH mit Sitz in Köln (AG Köln HRB 35736) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
M.S.C. Millennium Holding GmbH & Co. OHG, Köln (Hohenstaufenring 29-37, 50674 Köln). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 09.02.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 09.02.2005 und der Gesellschafterversammlungen der übertragenden Rechtsträgervom 09.02.2005 mit der M.S.C. Objekt Erfurt GmbH mit Sitz in Köln (AG Köln HRB 35733) sowie der M.S.C. Objekt Gera GmbH mit Sitz in Köln (AG Köln HRB 35721) sowie der M.S.C. Objekt Suhl GmbH mit Sitz in Köln (AG Köln HRB 35740) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.