M.people management gmbH, Köln, Albertusstr. 47 - 49, 50667 Köln. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.03.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 20.03.2012 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 20.03.2012 mit der MEDIABOLO TV Casting GmbH mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRB 23150) verschmolzen. Der mit der MEDIAVOLO TV Casting GmbH (Amtsgericht Köln, HRB 23150) am 18.02.1998 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 20.03.2012 zum Zeitpunkt der Eintragung Verschmelzung aufgehoben. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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