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M6 Tolna Holding GmbH, Frankfurt (HRB 25218) inaktiv

Firmendaten

Anschrift
Bettinastr. 53 - 55
60325 Frankfurt
Frühere Anschriften: 1
Gustav-Stresemann-Ring 1, 65189 Wiesbaden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: 2010
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: b: 25.000,00 EUR - 49.999,99 EUR
Branche: 0 keine Angabe
Register
Registernr.: HRB 25218
Amtsgericht: Wiesbaden
Rechtsform: GmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die M6 Tolna Holding GmbH aus Frankfurt war im Handelsregister Wiesbaden unter der Nummer HRB 25218 verzeichnet. Nach der Gründung am 22.09.2010 hat die M6 Tolna Holding GmbH ihren Standort mindestens einmal geändert. Der Unternehmensgegenstand war laut eigener Angabe 'Das Halten einer Beteiligung an der M6 Tolna Autópálya Koncessziós Zrt. mit Sitz in Budapest/Ungarn, die das privatwirtschaftlich finanzierte Betreibermodell M6 Tolna (mittlerer Abschnitt der Autobahn M6 zwischen den Städten Dunaújváros und Szekszárd) in Ungarn durchführt.' Das eingetragene Stammkapital beläuft sich aktuell auf 25.000,00 EUR. Die M6 Tolna Holding GmbH wies zuletzt zwei Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 13.08.2019)

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Registermeldungen 8

Calendar 24.10.2016
Löschung

HRB 25218: M6 Tolna Holding GmbH, Wiesbaden, Bettinastraße 53-55, 60325 Frankfurt am Main. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden M6 Tolna B.V. (Trade Register of the Chamber of Commerce, Kamer van Koophandel, Reg.Nr. 63499924) am 26.09.2016 eingetragen und am 23.09.2016 wirksam geworden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 122a Absatz 2, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Calendar 13.09.2016
Veränderung

HRB 25218: M6 Tolna Holding GmbH, Wiesbaden, Bettinastraße 53-55, 60325 Frankfurt am Main. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplanes vom 29.08.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der M6 Tolna B.V. mit Sitz in Amsterdam, Niederlande (Kamer van Koophandel, Nr. 63499924) verschmolzen. Die Vorraussetzungen der Verschmelzung nach deutschem Recht liegen vor. Die Verschmelzung wird erst wirksam, sobald die Vorraussetzungen nach dem niederländischen Recht, dem die übernehmende Gesellschaft unterliegt, erfüllt sind. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 122a Absatz 2, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Calendar 23.06.2016
Vorgang ohne Eintragung

HRB 25218: M6 Tolna Holding GmbH, Wiesbaden, Bettinastraße 53-55, 60325 Frankfurt am Main. Dem Registergericht ist der Entwurf eines Vertrages über die geplante (grenzüberschreitende) Verschmelzung der M6 Tolna Holding GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht mit Sitz in Wiesbaden, Geschäftsanschrift Bettinastraße 53-55, 60325 Frankfurt am Main, Deutschland, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Wiesbaden unter HRB 25218 als übertragende Gesellschaft mit der M6 Tolna B.V., eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach niederländischem Recht mit Sitz in Amsterdam, Geschäftsanschrift WTC A-Tower, 3er Stock, Strawinskylaan 303, 1077 XX Amsterdam, Niederlande, eingetragen im Handelsregister der niederländischen Handelskammer ( Kamer von Koophandel) unter der Nummer 63499924, als übernehmende Gesellschaft eingereicht worden. Wegen des weiteren Inhalts des Entwurfs wird auf die zum Register eingereichten Unterlagen Bezug genommen. Den Gläubigern der übertragenden Gesellschaft (M6 Tolna Holding GmbH) ist nach § 122 j UmwG Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan oder sein Entwurf bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch beim übertragenden Rechtsträger nach Grund und Höhe schriftlich anmelden und glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Der Anspruch ist in der Anmeldung substantiiert und schlüssig nach den Regeln des Zivilprozesses darzulegen. Das Begehren muss dabei hinreichend deutlich erkennen lassen, dass der Gläubiger wegen einer bestimmten Forderung Sicherheitsleistung verlangt. Bloße Anfragen sind keine Anmeldungen. Der Rechtsgrund der Forderung, d. h. der der Forderung zugrunde liegende Sachverhalt, muss in der Anmeldung angegeben werden. Nach § 122 j Absatz 1 UmwG hat die Anmeldung schriftlich zu erfolgen. Eine Anmeldung durch Telefax oder per E-Mail reicht nicht aus. Fällige Forderungen sind beispielsweise nicht sicherungsbedürftig, da der Gläubiger seine Forderung klageweise durchsetzen kann. Das Recht auf Sicherheitsleistung steht den Gläubigern nur im Hinblick auf solche Forderungen zu, die vor oder bis zu 15 Tagen nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans oder seines Entwurfs entstanden sind. Die M6 Tolna Holding GmbH wird vollständig mit allen Aktiva und Passiva auf die M6 Tolna B.V. verschmolzen werden. Etwaige Gläubigerrechte sind ab dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Verschmelzung allein gegen die M6 Tolna B.V. geltend zu machen. Denjenigen Gläubigern der übernehmenden Gesellschaft (M6 Tolna B.V.), die dies verlangen, muss nach Artikel 2:316 DCC mindestens eine der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften zusätzlich Sicherheit leisten oder diese Erfüllung anderweitig garantieren, wenn nicht der oder die Ansprüche ausreichend gesichert ist bzw. sind oder wenn die finanziellen Verhältnisse der übernehmenden Gesellschaft (M6 Tolna B.V.) nach der Verschmelzung nicht weniger Sicherheit für die Befriedigung der Ansprüche geben als zuvor die finanziellen Verhältnisse bei der Gesellschaft. Jeder Gläubiger der M6 Tolna B.V. kann der Verschmelzung durch eine Eingabe beim zuständigen Gericht, Niederlande, und unter Angabe der geforderten Sicherheit innerhalb eines Monats nach dem Tag, an dem die an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften die Einreichung des Verschmelzungsplans bei Gericht mitgeteilt haben, widersprechen. Die Eingabe, mit der der Gläubiger der Verschmelzung widerspricht, ist begründet, wenn dem Gläubiger keine Sicherheit geleistet und die Befriedigung seiner Forderung auch nicht in anderer Weise garantiert wird, obwohl er hierauf nach den vorstehend dargelegten Grundsätzen einen Anspruch hat. Vor seiner Entscheidung über die der Verschmelzung widersprechenden Eingabe eines Gläubigers kann das Gericht den Beteiligten Rechtsträgern die Möglichkeit einräumen, dem Gläubiger innerhalb einer vom Gericht zu setzenden Frist in einer vom Gericht zu bestimmenden Weise Sicherheit zu leisten. Sofern der Widerspruch rechtzeitig eingelegt wurde, darf die Verschmelzung nur nach Rücknahme des Widerspruchs oder nach vollstreckbarer Aufhebung des Widerspruchs vollzogen werden. Rechte der Minderheitsgesellschafter: Da weder am übertragenden noch am übernehmenden Rechtsträger Minderheitsgesellschafter beteiligt sind, finden die deutschen Schutzvorschriften des § 122 h UmwG in Verbindung mit §§ 14, 15 UmwG (Verbesserung des Umtauschverhältnisses) keine Anwendung. Dies gilt auch für die Regelung des § 122 i UmwG in Verbindung mit § 29 UmwG (Abfindungsangebot im Verschmelzungsplan). Gleiches gilt auch für die niederländische Schutzvorschrift des Artikels 333 h BW2 (Burgerlijk Wetboek 2), der im Falle vorhandener Minderheitengesellschafter die Barabfindung widersprechender Gesellschafter regeln würde. Anschrift zur Einholung von Auskünften im Sinne des § 122 d Satz 2 Nummer 4 UmwG: Vollständige Auskünfte betreffend die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger der an den grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften können kostenlos eingeholt werden bei der M6 Tolna Holding GmbH, Ansprechpartner: Herren Hagen Lang und Michael Determann, Bettinastraße 53-55, 60325 Frankfurt am Main, Deutschland und M6 Tolna B.V., Ansprechpartner: Herren Jasper Otto Johan van Rossum, und Ivan Hong-Yee Wong, sowie Frau Yvette Caecilia Teresia Scholte, WTC A-Tower, 3er Stock, Strawinskylaan 303, 1077 XX Amsterdam, Niederlande.

Calendar 24.02.2016
Veränderung

HRB 25218: M6 Tolna Holding GmbH, Wiesbaden, Gustav-Stresemann-Ring 1, 65189 Wiesbaden. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Bettinastraße 53-55, 60325 Frankfurt am Main. Nicht mehr Geschäftsführerin: Goldstein, Beatrix, Bad Homburg v.d. Höhe, * ‒.‒.‒‒. Nicht mehr Geschäftsführer: Mathias, Frank, Wiesbaden, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Determann, Michael, Frankfurt am Main, * ‒.‒.‒‒; Lang, Hagen, Wiesbaden, * ‒.‒.‒‒, jeweils mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Calendar 28.05.2014
Veränderung

HRB 25218:M6 Tolna Holding GmbH, Wiesbaden, Gustav-Stresemann-Ring 1, 65189 Wiesbaden.Bestellt als Geschäftsführer: Mathias, Frank, Wiesbaden, * ‒.‒.‒‒. Nicht mehr Geschäftsführer: Dawson, Nicholas Cobbett, Marlow Bucks/Großbritannien / Vereinigtes Königreich, * ‒.‒.‒‒; Söhngen, Dirk Oliver, Frankfurt am Main, * ‒.‒.‒‒.

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Historie 6

24.10.2016
Registervorgang

Löschung 24.10.2016

24.02.2016
Adressänderung

Alte Anschrift:
Gustav-Stresemann-Ring 1
65189 Wiesbaden

Neue Anschrift:
Bettinastr. 53 - 55
60325 Frankfurt

Entscheideränderung

Austritt
Frau Beatrix Goldstein
Geschäftsführer

Entscheideränderung

Austritt
Herr Frank Mathias
Geschäftsführer

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Michael Determann
Geschäftsführer

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Hagen Lang
Geschäftsführer

28.05.2014
Entscheideränderung

Austritt
Herr Nicholas Cobbett Dawson
Geschäftsführer

Entscheideränderung

Austritt
Herr Dirk Oliver Söhngen
Geschäftsführer

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Frank Mathias
Geschäftsführer

27.02.2014
Entscheideränderung

Eintritt
Frau Beatrix Goldstein
Geschäftsführer

10.07.2013
Firmenname geändert

alt:
Bilfinger Berger PI Europe Holding GmbH

neu:
M6 Tolna Holding GmbH

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