MAB Liegenschafts GmbH, Frankfurt am Main, Darmstädter Landstraße 185, 60598 Frankfurt am Main. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Mainzer Aktien-Bierbrauerei Aktiengesellschaft am 28.10.2011 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
MAB Liegenschafts GmbH, Frankfurt am Main, Darmstädter Landstraße 185, 60598 Frankfurt am Main. Umwandlungsvermerk von Amts wegen berichtigt, nun: Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.08.2011 mit der Mainzer Aktien-Bierbrauerei Aktiengesellschaft mit Sitz in Mainz (Amtsgericht Mainz HRB 64) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers.
MAB Liegenschafts GmbH, Frankfurt am Main, Darmstädter Landstraße 185, 60598 Frankfurt am Main. Geschäftsanschrift: Darmstädter Landstraße 185, 60598 Frankfurt am Main. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.08.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Mainzer Aktien-Bierbrauerei Aktiengesellschaft mit Sitz in Mainz (Amtsgericht Mainz HRB 64) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.