MACOO Radefeld GmbH Obst - Gemüse - Blumengroßhandel, Radefeld (Zum Frischmarkt 1a, 04509 Radefeld). Die Verschmelzung wurde am 24.08.2006 in das Register des übernehmenden Rechtsträgers eingetragen. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
MACOO Radefeld GmbH Obst - Gemüse - Blumengroßhandel, Radefeld (Zum Frischmarkt 1a, 04509 Radefeld). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 12.07.2006 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tag und Beschluss der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers ebenfalls vom selben Tag mit der MACOO Obst-, Gemüse- und Blumenhandel GmbH mit dem Sitz in Dresden (Amtsgericht Dresden, HRB 8599) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Register des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträgern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
MACOO Radefeld GmbH Obst - Gemüse - Blumengroßhandel, Radefeld (Zum Frischmarkt 1a, 04509 Radefeld). Die Gesellschafterversammlung vom 13.10.2005 hat die Änderung der §§ 2 (Gegenstand des Unternehmens) und 6 des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neuer Gegenstand: Großhandel mit landwirtschaftlichen Produkten aller Art, insbesondere der Handel mit Obst, Gemüse und Blumen und der Großhandel mit alkoholischen und nichtalkoholischen Getänken, Molkereiprodukten und verpackten Lebensmitteln sowie alle damit zusammenhängende Geschäfte.