HRB 93193: MAD Pro International GmbH, Büttelborn, Hauptstraße 77 A, 64572 Büttelborn. Amtsgericht Darmstadt BESCHLUSS In der Handelsregistersache der MAD Pro International GmbH Beteiligte:MAD Pro International GmbH, Hauptstraße 77 A, 64572 Büttelborn wird die Löschungsankündigung gem. § 394 FamFG vom 25.08.2020 aufgehoben. Gründe: Der Geschäftsführer und Gesellscahfter der Gesellschaft legte mit Schreiben vom 11.11.2020 fristgerecht Widerspruch gegen die Löschung ein.Er legte Unterlagen vor, wonach er den Erhalt von "x" der Gesellschaft als Zuzahlung in die Kapitalrücklage quittiert. Die Gesellschaft ist demnach nicht vermögenslos und kann nicht von Amts wegen nach § 394 FamFG gelöscht werden. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der Beschwerde (§ 11 I RpflG, § 391 I FamFG) gegeben.Die Beschwerde muss innerhalb eines Monats ab Zustellung bei dem Amtsgericht Darmstadt, Mathildenplatz 12, 64283 Darmstadt eingehen (§§ 63 I, 64 I FamFG).Die Einlegung der Beschwerde erfolgt schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angegriffenen Beschlusses oder der angegriffenen Zwischenverfügung und die Erklärung, dass Beschwerde eingelegt wird enthalten, sowie von dem Beteiligten oder dessen Bevollmächtigten unterzeichnet werden (§ 64 II FamFG). Die Beschwerde ist zu begründen (§ 65 I FamFG).Darmstadt, 13.01.2021 Freisens Rechtspflegerin
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Amtsgericht: Darmstadt
Rechtsform: GmbH