Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
7 |
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Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich
haftenden Gesellschafter oder einem anderen
Prokuristen:
Bludau, Patrick, Bad Nenndorf, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
23.03.2023
Kastner
b)
Fall 8 |
HRA 26781: MADSACK Medien Hannover GmbH & Co. KG, Hannover, August-Madsack-Str. 1, 30559 Hannover. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.11.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.11.2019 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 29.11.2019 mit der UMSCHAU Verlags- und Agentur GmbH mit Sitz in Garbsen (Amtsgericht Hannover HRB 110114) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HRA 26781: Sonntags-Medien GmbH & Co. KG., Hannover, August-Madsack-Str. 1, 30559 Hannover. Firma geändert, nun: Neue Firma: MADSACK Medien Hannover GmbH & Co. KG
Sonntags-Medien GmbH & Co. KG., Hannover, August-Madsack-Str. 1, 30559 Hannover. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 11.12.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 11.12.2012 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 11.12.2012 mit der Werbeagentur R. Frank Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Braunschweig (Amtsgericht Braunschweig, HRB 2214) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Sonntags-Medien GmbH & Co. KG., Hannover, August-Madsack-Str. 1, 30559 Hannover.Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.06.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.06.2009 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 23.06.2009 mit der Hannoversches Wochenblatt GmbH & Co.KG mit Sitz in Hannover (Amtsgericht Hannover HRA 25726) verschmolzen. Geschäftsanschrift: August-Madsack-Str. 1, 30559 Hannover. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.