MAGIC light + sound GmbH, Köln (An der Hasenkeule 1-7, 50354 Hürth). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden MCD Magic Concept Development GmbH am 06.09.2006 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
MAGIC light + sound GmbH, Köln (Richard-Byrd-Str. 21, 50829 Köln). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 07.08.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 07.08.2006 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 07.08.2006 mit der MCD Magic Concept Development GmbH mit Sitz in Hürth (Amtsgericht Köln, HRB 44635) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
MAGIC light + sound GmbH, Köln (Richard-Byrd-Str. 21, 50829 Köln). Der mit der MCD Magic Concept Development GmbH (Amtsgericht Köln, HRB 44635) am 15.10.2004 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 07.08.2006 mit Wirkung vom 01.01.2006 aufgehoben. Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden. Gleichlautende Eintragungen erfolgen in den Registern der Zweigniederlassungen.