MAHLE NFV GmbH., Hamburg (Tarpenring 33, 22419 Hamburg). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden KLF GmbH (AG Stuttgart, HRB 24276) am 07.08.2007 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
MAHLE NFV GmbH., Hamburg (Tarpenring 33, 22419 Hamburg). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.01.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.01.2007 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 26.01.2007 mit der KLF GmbH mit Sitz in Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart, HRB 24 276) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
MAHLE NFV GmbH., Hamburg (Tarpenring 33, 22419 Hamburg). Mit der MAHLE Filtersysteme GmbH mit Sitz in Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart, HRB 777) als herrschendem Unternehmen ist am 08.11.2006 ein Gewinnabführungsvertrag geschlossen worden. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 08.11.2006 zugestimmt.
NFV Norddeutsche Filter Vertriebs GmbH., Hamburg (Tarpenring 33, 22419 Hamburg). Die Gesellschafterversammlung vom 26.07.2006 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen, insbesondere in den §§ 1 Abs. 1 (Firma), 2 (Gegenstand), 3, 4 und 6 (Geschäftsführung und Vertretung). Neue Firma: MAHLE NFV GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: Die Entwicklung, die Herstellung und der Vertrieb von Waren aller Art aus Metall und Kunststoff, insbesondere die Herstellung und der Vertrieb von Geräten und Anlagen zur Separation und Filtration von Flüssigkeiten. Ferner der Handel mit solchen Waren. Die Gesellschaft ist berechtigt, die Herstellung und den Vertrieb anderer Artikel aufzunehmen und alle hierzu erforderlichen Maßnahmen durchzuführen. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer vorhanden, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
NFV Norddeutsche Filter Vertriebs GmbH., Hamburg (Tarpenring 33, 22419 Hamburg). Die Gesellschafterversammlung hat am 17.02.2006 beschlossen, das Stammkapital (DEM 200.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 102.258,37 um EUR 2.741,63 auf EUR 105.000,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in den §§ 4 (Stammkapital), 5 Satz1, 9 und 14 (Bekanntmachungen) zu ändern. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen nunmehr im elektronischen Bundesanzeiger.