MAIN LINE GmbH, Essen (Aktienstr. 177, 45259 Essen). Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 13.07.2006 und der Ergänzung vom 03.11.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung am jeweiligen selben Tag im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihren Alleingesellschafter Petry, Angelika, Essen, * ‒.‒.‒‒ übertragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaft ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
45359 Essen
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Amtsgericht: Essen
Rechtsform: GmbH