MAINZ-KOM Telekommunikation GmbH, Düsseldorf (Hansaallee 249, 40549 Düsseldorf). Die Verschmelzung ist auf dem Registerblatt der übernehmenden RMN Telekommunikationsnetzgesellschaft mbH Rhein-Main am 29.09.2005 eingetragen worden. Die Gesellschaft als der übertragende Rechtsträger ist erloschen. Eingetragen von Amts wegen gem. § 19 Abs. 2 S. 2 UmwG.
MAINZ-KOM Telekommunikation GmbH, Mainz (Hansaallee 249, 40549 Düsseldorf). Der Sitz ist nach Düsseldorf (jetzt Amtsgericht Düsseldorf HRB 52097) verlegt.
MAINZ-KOM Telekommunikation GmbH, Düsseldorf (c/o Tropolys GmbH Hansaallee 249, 40549 Düsseldorf). Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem Prokuristen mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter folgender Gesellschaften Rechtsgeschäfte abzuschließen: 1) pulsaar Gesellschaft für Telekommunikation mbH, Düsseldorf (AG Düsseldorf HRB 52080) 2) RMN Telekommunikationsnetzgesellschaft mbH Rhein-Main, Düsseldorf (AG Düsseldorf HRB 52039) 3) hukom Telekommunikation GmbH, Düsseldorf (AG Düsseldorf HRB 52105) 4) TROPOLYS Rhein-Main GmbH, Düsseldorf (AG Düsseldorf HRB 52102) 5) TROPOLYS Netzt GmbH, Essen (AG Essen HRB 17768) und TROPOLYS Service GmbH, Essen (AG Essen HRB 17715): Fischer, Andreas, Odenthal, * ‒.‒.‒‒.
MAINZ-KOM Telekommunikation GmbH, Düsseldorf (c/o Tropolys GmbH Hansaallee 249, 40549 Düsseldorf). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.07.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen beider Unternehmen vom selben Tage mit der RMN TelekommunikationsnetzgesellschaftmbH Rhein-Main mit Sitz in Düsseldorf (AG Düsseldorf HRB 52039) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
MAINZ-KOM Telekommunikation GmbH, Düsseldorf (c/o Tropolys GmbH Hansaallee 249, 40549 Düsseldorf). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.07.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen beider Unternehmen vom selben Tage mit der TROPOLYS Rhein-Main GmbH mit Sitz in Düsseldorf (AG Düsseldorf HRB 52102) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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