HRA 733693: MAIRDUMONT NETLETIX GmbH & Co. KG, Ostfildern, Marco-Polo-Str. 1, 73760 Ostfildern. Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: MAIRDUMONT NETLETIX Verwaltungs GmbH, Ostfildern (Amtsgericht Stuttgart HRB 760405). Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist erloschen. Eine Liquidation findet nicht statt. Das Registerblatt ist geschlossen.
HRA 733693: MAIRDUMONT NETLETIX GmbH & Co. KG, Ostfildern, Marco-Polo-Str. 1, 73760 Ostfildern. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 28.06.2021 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 28.06.2021 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Delta Advertising GmbH", München (Amtsgericht München HRB 186016) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 733693: MAIRDUMONT NETLETIX GmbH & Co. KG, Ostfildern, Marco-Polo-Str. 1, 73760 Ostfildern. Personenbezogene Daten (Firma und Sitz) geändert bei Persönlich haftender Gesellschafter: MAIRDUMONT NETLETIX Verwaltungs GmbH, Ostfildern (Amtsgericht Stuttgart HRB 760405), mit der Befugnis - auch für die jeweiligen Geschäftsführer -, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRA 733693: MAIRDUMONT NETLETIX GmbH & Co. KG, Ostfildern, Marco-Polo-Str. 1, 73760 Ostfildern. Die Eintragung der Ausgliederung ist im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers "NETLETIX GmbH", München (Amtsgericht München HRB 181737) am 30.10.2017 erfolgt. Gemäß § 130 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen.
HRA 733693: MAIRDUMONT MEDIA GmbH & Co. KG, Ostfildern, Marco-Polo-Str. 1, 73760 Ostfildern. Firma geändert; nun: MAIRDUMONT NETLETIX GmbH & Co. KG. Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "NETLETIX GmbH", München (Amtsgericht München HRB 181737) hat im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 17.10.2017 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 17.10.2017 den Teilbetrieb Vermarktungsgeschäft auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ausgegliedert (Ausgliederung zur Aufnahme). Die Ausgliederung wird erst mit der Eintragung der Ausgliederung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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