MAK Holding Aktiengesellschaft, Duisburg, Am Buchenbaum 28, 47051 Duisburg. Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
MAK Holding Aktiengesellschaft, Duisburg, Am Buchenbaum 28, 47051 Duisburg. Das Registergericht beabsichtigt, die im Handelsregister eingetragene Gesellschaft gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen zu löschen. Gegen diese Verfügung kann Widerspruch eingelegt werden. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung von Amts wegen ist auf drei Monate festgesetzt. Rechtsbehelfsbelehrung: Der Widerspruch ist bei dem Amtsgericht Duisburg, König-Heinrich-Platz 1, 47051 Duisburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Der Widerspruch kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes abgegeben werden. Der Widerspruch muss spätestens innerhalb der gesetzten Frist nach der schriftlichen Bekanntgabe der Verfügung bei dem Amtsgericht Duisburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn der Widerspruch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der schriftlichen Bekanntgabe der Verfügung, spätestens mit Ablauf von fünf Monaten nach Erlass der Verfügung. Die Bekanntgabe ist entweder durch Zustellung oder am dritten Tage nach Aufgabe zur Post bewirkt. Fällt das Ende der Frist auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages. Der Widerspruch muss die Bezeichnung der angefochtenen Verfügung sowie die Erklärung enthalten, dass Widerspruch gegen diese Verfügung eingelegt wird. Er ist zu unterzeichnen und soll begründet werden.
MAK Holding Aktiengesellschaft, Duisburg, Am Buchenbaum 28, 47051 Duisburg.Aktiengesellschaft. Satzung vom 07.08.2009. Geschäftsanschrift: Am Buchenbaum 28, 47051 Duisburg. Gegenstand: ist die Verwaltung eigener Vermögenswerte, insbesondere durch a) das Begründen, Erwerben, Veräußern und Führen von Beteiligungen an anderen Unternehmen im In- und Ausland sowie b) den Erwerb, die Veräußerung und das Verwalten von Liegenschaften im In- und Ausland, sowie sämtliche mit dem Unternehmensgegenstand zusammenhängenden und den Geschäftszweck fördernden Geschäfte, z. B. Handel mit Industrieprodukten. Bankgeschäfte, insbesondere nach § 1 Kreditwesengesetz, sind ausgeschlossen. Grundkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Der Vorstand besteht aus einer oder mehreren Personen. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Der Aufsichtsrat kann Vorstandsmitgliedern die Befugnis erteilen, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Vorstand: Özler, Atila, Apapa-Lagos/Nigeria, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Gründer der Gesellschaft, die sämtliche Aktien übernommen haben, sind: Özler, Atila, Apapa-Lagos/Nigeria. Den ersten Aufsichtsrat bilden: Tartuk, Hakan, Angestellter, Duisburg, Yüksektepe, Yilmaz, Ingenieur, Duisburg, Chugbo, Anthony, Pensionär, Lagos/Nigeria.