MAKU Networks GmbH, Essen, (Gewerbehofstr. 7, 45145 Essen).Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden NETgate Security-Produkte GmbH am 17.05.2010 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
MAKU Networks GmbH, Essen, (Gewerbehofstr. 7, 45145 Essen).Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 04.05.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 04.05.2010 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom selben Tag mit der NETgate Security-Produkte GmbH mit Sitz in Essen (Amtsgericht Essen, HRB 14569) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.