MAL Maschinen- und Anlageninstandhaltung GmbH, Mettmann, (Benninghofer Weg 3, 40822 Mettmann).).
MAL Maschinen- und Anlageninstandhaltung GmbH, Mettmann, (Benninghofer Weg 3, 40822 Mettmann).Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Wuppertal (145 IN 183/08) vom 10.09.2008 ist die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse abgelehnt. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
MAL Maschinen- und Anlageninstandhaltung GmbH, Mettmann (Benninghofer Weg 3, 40822 Mettmann). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 26.02.2007. Gegenstand: Die Einrichtung von kompletten Hygienesystemen im Bereich der Nahrungs- und Genussmittelproduktion sowie die einmalige bzw. laufende Durchführung der hygienischen Reinigung bzw. die Lieferung und Montage von technischen Einrichtungen, die Lieferung der erforderlichen chemischen Materialien, die Erstellung von Hygieneplänen bis zur bakteriologischen Untersuchung und Kontrolle, einschließlich aller damit zusammenhängenden Arbeiten sowie die Ausübung aller damit verwandten Tätigkeiten. Ferner betreibt die Gesellschaft darüber hinaus Anlageninstandhaltung und -wartung inklusive Durchführung von Sicherheitsüberprüfungen und artverwandte Tätigkeiten sowie den Handel mit technischen Geräten und Anlagen. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, ist er befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Lehmann, Rudolf Günter, Mettmann, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht, dass der Alleingesellschafter seine Stammeinlage dadurch erbracht hat, dass er zahlreiche Maschinen, Geräte, Hilfseinrichtungen, Werkzeuge, Büroeinrichtungen und zwei Werkstattfahrzeuge in die Gesellschaft eingebracht hat.