Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
12 |
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Einzelprokura:
Hölting, Lidia, Schieder-Schwalenberg,
* ‒.‒.‒‒
Prokura erloschen:
de la Rosa Schachner, Milko, Höxter,
* ‒.‒.‒‒ |
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a)
28.03.2024
Vollmer |
HRB 7136: MAPROM GmbH, Höxter, Rohrweg 33, 37671 Höxter. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 17.08.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 17.08.2016 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 17.08.2016 mit der Riina Roosmaa GmbH & Co. KG mit Sitz in Höxter (Amtsgericht Paderborn, HRA 4605) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 7136: MAPROM GmbH, Höxter, Rohrweg 33, 37671 Höxter. Die Gesellschafterversammlung vom 17.08.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital, Stammeinlagen) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 11.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Riina Roosmaa GmbH & Co. KG (Amtsgericht Paderborn, HRA 4605) beschlossen. 932.060,00 EUR. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 7136:MAPROM GmbH, Höxter, Rohrweg 33, 37671 Höxter.Prokura erloschen: Wolf, Wolfgang, Brakel, * ‒.‒.‒‒.
HRB 7136:MAPROM GmbH, Höxter, Rohrweg 33, 37671 Höxter.Einzelprokura: de la Rosa Schachner, Milko, Höxter, * ‒.‒.‒‒; Wolf, Wolfgang, Brakel, * ‒.‒.‒‒.
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