HRB 15646: MARA GmbH, Raesfeld, Osterholten 6, 46348 Raesfeld. Nicht mehr Geschäftsführer: Radüchel, Annika, Raesfeld, * ‒.‒.‒‒; Radüchel, Marvin, Raesfeld, * ‒.‒.‒‒.
HRB 15646: MARA GmbH, Raesfeld, Osterholten 6, 46348 Raesfeld. Nicht mehr Geschäftsführer: Radüchel, Manuela, Raesfeld, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Radüchel, Annika, Raesfeld, * ‒.‒.‒‒; Radüchel, Marvin, Raesfeld, * ‒.‒.‒‒.
HRB 15646: MARA GmbH, Raesfeld, Osterholten 6, 46348 Raesfeld. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 25.03.2015. Geschäftsanschrift: Osterholten 6, 46348 Raesfeld. Gegenstand: Entwicklung, Planung, Fertigung, Montage und Service im Anlagenbau, insbesondere in der Fördertechnik. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Radüchel, Jörg, Raesfeld, * ‒.‒.‒‒; Radüchel, Manuela, Raesfeld, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung des Einzelunternehmens der MARA Inhaber Manuela Radüchel e.K. mit Sitz in Raesfeld (AG Coesfeld HRA 7765 ) nach Maßgabe des Beschlusses vom 25.03.2015 des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.