Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
12 |
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Prokura erloschen:
Fischer, Falk, Taucha, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
13.01.2025
Köhler |
11 |
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b)
Personendaten geändert, nun:
Geschäftsführer:
Lukas, Torsten, Stockdorf, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
Prokura erloschen:
Bergmeier, Regina, Landshut, * ‒.‒.‒‒
Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer oder einem anderen
Prokuristen:
Fischer, Falk, Taucha, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
17.05.2024
Drexler |
HRB 171775: MARCO Systemanalyse und Entwicklung GmbH, Dachau, Hans-Böckler-Str. 2, 85221 Dachau. Prokura geändert, nun: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Bergmeier, Regina, Landshut, * ‒.‒.‒‒.
HRB 171775: MARCO Systemanalyse und Entwicklung GmbH, Dachau, Hans-Böckler-Str. 2, 85221 Dachau. Bestellt: Geschäftsführer: Lukas, Torsten, Colmar / Frankreich, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Bergmeier, Regina, Landshut, * ‒.‒.‒‒. Prokura erloschen: Krämer, Amalie, München, * ‒.‒.‒‒.
HRB 171775: MARCO Systemanalyse und Entwicklung GmbH, Dachau, Hans-Böckler-Str. 2, 85221 Dachau. Die Marco Software GmbH mit dem Sitz in Dachau (Amtsgericht München HRB 200782) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 09.11.2020 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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