HRA 7269: MARKENmerch GmbH & Co. KG, Mönchengladbach, An der Eickesmühle 39, 41238 Mönchengladbach. Änderung zur Geschäftsanschrift: Hehner Straße 105, 41069 Mönchengladbach.
HRA 7269: MARKENmerch GmbH & Co. KG, Mönchengladbach, An der Eickesmühle 39, 41238 Mönchengladbach.
HRA 7269: MARKENmerch GmbH & Co. KG, Mönchengladbach, Hehner Straße 105, 41069 Mönchengladbach. Änderung zur Geschäftsanschrift: An der Eickesmühle 39, 41238 Mönchengladbach.
HRA 7269: MARKENmerch GmbH & Co. KG, Mönchengladbach, Hehner Straße 105, 41069 Mönchengladbach. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 06.02.2015 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammmlung vom selben Tage das Unternehmen als Ganzes des von dem Einzelkaufmann Quante, Holger, Mönchengladbach, * ‒.‒.‒‒ unter der Firma MARKENmerch e.K. in Mönchengladbach (Amtsgericht Mönchengladbach, HRA 7135) betriebenen Unternehmens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.