MARKOMM GMBH, Baiersdorf, (Erlanger Str. 9, 91083 Baiersdorf).Die Verschmelzung wurde am 27.10.2008 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Fürth HRA 9150).
MARKOMM GMBH, Baiersdorf, (Erlanger Str. 9, 91083 Baiersdorf).Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 11.08.2008 sowie des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom selben Tag mit dem Vermögen des Alleingesellschafters Späte Andreas, Baiersdorf, * ‒.‒.‒‒ verschmolzen. Das Unternehmenwird als Einzelfirma unter der Firma MARKOMM e.K. mit dem Sitz in Baiersdorf geführt. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung der Einzelfirma. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.