HRA 30219: Hamacher KG Gesundheitsdienste, Köln, Schubertstraße 56, 51145 Köln. Nach Firmenänderung: Neue Firma: MARKUS SCHMITT KG. Änderung zur Geschäftsanschrift: Mettfelder Straße 1, 50996 Köln.
HRA 30219: Hamacher KG Gesundheits- und Pflegedienste, Köln, Schubertstraße 56, 51145 Köln. Nach Firmenänderung: Neue Firma: Hamacher KG Gesundheitsdienste. Nach Änderung der besonderen Vertretungsbefugnis: Persönlich haftender Gesellschafter: Schmitt, Markus, Köln, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRA 30219: Hamacher KG Gesundheits- und Pflegedienste, Köln, Schubertstraße 56, 51145 Köln. Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: Hamacher GmbH Gesundheitsdienste, Köln (Amtsgericht Köln HRB 63662).
HRA 30219: Hamacher GmbH & Co. KG Gesundheits- und Pflegedienste, Köln, Schubertstraße 56, 51145 Köln. Nach Firmenänderung nunmehr: Neue Firma: Hamacher KG Gesundheits- und Pflegedienste. Nach Firmenänderung: Persönlich haftender Gesellschafter: Hamacher GmbH Gesundheitsdienste, Köln (Amtsgericht Köln HRB 63662); Bisher Kommanditist, nunmehr persönlich haftender Gesellschafter: Schmitt, Markus, Köln, * ‒.‒.‒‒.
HRA 30219: Hamacher KG Gesundheits- und Pflegedienste, Köln, Schubertstraße 56, 51145 Köln. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.08.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der übertragenden und der übernehmenden Gesellschaft vom selben Tage mit der Hamacher GmbH Gesundheitsdienste mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRB 63662) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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