MARPOSS Monitoring Systems AG, Bispingen-Behringen, Mercedesstraße 10, 71384 Weinstadt.Nun Geschäftsanschrift: Sellhorner Weg 28-30, 29646 Bispingen. Der Rechtsträger neuer Rechtsform ist am 26.08.2010 in das für ihn maßgebende Register beim Amtsgericht Lüneburg (NZS HRB 202698) eingetragen worden. Das Registerblatt ist geschlossen.
MARPOSS Monitoring Systems AG, Weinstadt, Mercedesstraße 10, 71384 Weinstadt.Sitz verlegt mit Formwechsel; nun: Bispingen-Behringen. Die Gesellschaft ist aufgrund des Umwandlungsbeschlusses vom 26.07.2010 in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung unter der Firma "ARTIS GmbH", mit Sitz in Bispingen-Behringen gemäß § 190 ff. UmwG formwechselnd umgewandelt. Die Eintragung wird erst mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform in das für diesen maßgebende Register wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
MARPOSS Monitoring Systems AG, Weinstadt, Mercedesstraße 10, 71384 Weinstadt.Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 26.07.2010 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 26.07.2010 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "ARTIS Gesellschaft für Angewandte Meßtechnik mbH", Bispingen-Behringen (Amtsgericht Lüneburg HRB 101283) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
MARPOSS Monitoring Systems AG, Weinstadt, Mercedesstraße 10, 71384 Weinstadt.Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 26.07.2010 zum Zwecke der Verschmelzung mit "ARTIS Gesellschaft für Angewandte Meßtechnik mbH", Bispingen-Behringen (Amtsgericht Lüneburg HRB 101283) auf 1.159.000,00 EUR erhöht. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Die Hauptversammlung vom 26.07.2010 hat die Änderung der Satzung in § 4 Abs. 1 (Grundkapital) beschlossen. Grundkapital nun: 1.159.000,00 EUR.
MARPOSS Monitoring Systems AG, Weinstadt, Mercedesstraße 10, 71384 Weinstadt.Die Gesellschaft hat am 22.07.2010 den Entwurf des Verschmelzungsvertrages zwischen "ARTIS Gesellschaft für Angewandte Meßtechnik mbH", Bispingen-Behringen (Amtsgericht Lüneburg HRB 101283) und der hiesigen Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) zum Handelsregister eingereicht.
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