MARTIN Grundstücksverwertung und Leasing Verwaltungs-GmbH, Meisenheim, (Raumbacher Straße 23, 55590 Meisenheim).Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.02.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.02.2009 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 27.02.2009 mit der MARTIN HOLDING GmbH & Co. KG mit Sitz in Meisenheim (AG Bad Kreuznach HRA 2825) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung wurde heute auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers eingetragen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
55590 Meisenheim
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Amtsgericht: Bad Kreuznach
Rechtsform: GmbH