MARTIN SB-WARENHAUS Verwaltungs-GmbH, Meisenheim, Raumbacher Straße 23, 55590 Meisenheim. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.02.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.02.2012 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 28.02.2012 mit der MARTIN BAUMARKT GmbH mit Sitz in Meisenheim (Amtsgericht Bad Kreuznach HRB 20539) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Gesellschaft zeitgleich eingetragen worden. Das Registerblatt ist geschlossen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
55590 Meisenheim
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Amtsgericht: Bad Kreuznach
Rechtsform: GmbH