MASSA Aktiengesellschaft, Saarbrücken (Mecklenburgring 25, 66121 Saarbrücken). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 13.04.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 13.04.2006 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 13.04.2006 mit der Zweite BS-Vermögensverwaltungs GmbH mit Sitz in Saarbrücken (AG Saarbrücken HRB 15492) verschmolzen. Die Verschmelzung durch Aufnahme mit der Zweite BS-Vermögensverwaltungs GmbH wurde am 13.06.2006 im Handelsregister des Sitzes der übernehmenden Gesellschaft eingetragen. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 Satz 2 UmwG. Die Firma ist erloschen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
66121 Saarbrücken
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Amtsgericht: Saarbrücken
Rechtsform: AG