HRB 74061: MASSIMO DUTTI Deutschland GmbH, Hamburg, Mönckebergstrasse 11, 20095 Hamburg. Ausgeschieden Geschäftsführer: Rubio Patricio, Ramón, Barcelona/Spanien / Spanien, * ‒.‒.‒‒. Bestellt Geschäftsführer: Rodriguez, Eliseo Jesus Oroza, A Coruna / Spanien, * ‒.‒.‒‒, vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung.
HRB 74061:MASSIMO DUTTI Deutschland GmbH, Hamburg, Mönckebergstr. 10, 20095 Hamburg.Änderung zur Geschäftsanschrift: Mönckebergstrasse 11, 20095 Hamburg.
MASSIMO DUTTI Deutschland GmbH, Hamburg, Mönckebergstr. 10, 20095 Hamburg. Ausgeschieden Geschäftsführer: Platas Grobas, Luis, Hamburg, * ‒.‒.‒‒. Bestellt Geschäftsführer: Pérez Marcote, Jorge, Bercelona/Spanien, * ‒.‒.‒‒; Rubio Patricio, Ramón, Barcelona/Spanien, * ‒.‒.‒‒, jeweils vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung.
MASSIMO DUTTI Deutschland GmbH, Hamburg, Mönckebergstr. 10, 20095 Hamburg. Die Gesellschafterversammlung vom 07.09.2011 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen, insbesondere in § 2 (Gegenstand). Neuer Unternehmensgegenstand: die Herstellung, der Vertrieb, der Im- und Export sowie der Einzel- und Großhandel mit Bekleidung, Schuhwerk, Parfum und Accessoires, und alle damit zusammenhängenden Geschäfte, entweder unmittelbar oder über Beteiligungsgesellschaften und/oder verbundene Unternehmen.
MASSIMO DUTTI Deutschland GmbH, Hamburg, Mönckebergstr. 10, 20095 Hamburg. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 23.08.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 07.09.2011 und der Gesellschafterversammlung der Kommanditgesellschaft MASSIMO DUTTI Deutschland B.V. & Co. vom 07.09.2011 Teile ihres Vermögens als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung auf die Kommanditgesellschaft MASSIMO DUTTI Deutschland B.V. & Co. mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg HRA 113586) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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