GnR 200014: MASTERRIND Hannover eG, Verden/Aller (Osterkrug 20, 27283 Verden). Die Vertreterversammlung vom 24.06.2021 hat eine Änderung der Satzung in Teil B § 14 (Tierzuchtbescheinigungen) beschlossen. Zudem wurde die Überschrift zu Teil A (Genossenschaftliche Bestimmungen), Teil A zu Ziff. II (Mitgliedschaft) und Teil A § 45 (Liquidation), § 46 (Bekanntmachungen), § 47 (Gerichtsstand) und § 48 (Mitgliedschaften) ergänzt sowie Rechtschreibfehler in Teil A § 35 (Versammlungsniederschrift), Teil B § 7 (Pflichten der Züchter) und § 16 (Leistungsprüfung und Zuchtwertschätzung) berichtigt. Nicht mehr Vorstand: Kahrs, Gerd Dietrich, Schiffdorf/Wehlen, * ‒.‒.‒‒. Bestellt: Vorstand: Junge, Tim-Philipp, Echem, * ‒.‒.‒‒.
GnR 200014: Rinderproduktion Niedersachsen eG, Verden (Osterkrug 20, 27283 Verden). Die Vertreterversammlung hat zum Stichtag 08.07.2020 die Neufassung der Satzung insgesamt beschlossen. Neue Firma: MASTERRIND Hannover eG. Verden/Aller. Geschäftsanschrift: Osterkrug 20, 27283 Verden. Neuer Unternehmensgegenstand: Neben Hebung und Förderung der Tierzucht insbesondere a) die Durchführung von Rinderzucht nach Maßgabe der geltenden rechtlichen Bestimmungen sowie der aktuellen Zuchtprogramme, b) die Durchführung von Leistungsprüfungen und Tierschauen, c) die Vermarktung von Zucht-, Nutz- und Schlachtrindern nach Maßgabe der geltenden allgemeinen Geschäftsbedingungen, d) die Beteiligung an anderen Unternehmen, soweit es dem Geschäftszweck dient. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebs auf Nichtmitglieder ist zugelassen. Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Nicht mehr Vorstand: Kopf, Bernd, Otterndorf, * ‒.‒.‒‒. Bestellt: Vorstand: Kahrs, Gerd Dietrich, Schiffdorf/Wehlen, * ‒.‒.‒‒; Ruprecht, Heinrich, Stöckse, * ‒.‒.‒‒; Voigt, Rüdiger, Visselhövede, * ‒.‒.‒‒. Die Genossenschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.04.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Vertreterversammlung vom 28.03.2019 und der Vertreterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 28.03.2019 mit der Zuchtrinder-Erzeugergemeinschaft Hannover eG, Verden (Amtsgericht Walsrode, GnR 120005) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.