Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
5 |
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b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Mur Andreu, Antonio Martin, Barcelona
(Spanien), * ‒.‒.‒‒
Bestellt als
Geschäftsführer:
Aramburu, Manuel Matachana, Barcelona /
Spanien, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
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a)
20.12.2023
Niemann |
HRB 11848: WEBECO GmbH, Selmsdorf, An der Trave 14, 23923 Selmsdorf. Die Gesellschafterversammlung vom 26.09.2017 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: MATACHANA Germany GmbH.
HRB 11848:WEBECO GmbH, Selmsdorf, An der Trave 14, 23923 Selmsdorf.Nicht mehr Geschäftsführer: Matachana, Manuel, Barcelona/Spanien, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Mur Andreu, Antonio Martin, Barcelona (Spanien), * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 11848:WEBECO GmbH, Selmsdorf, An der Trave 14, 23923 Selmsdorf.Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2013, berichtigt am 07.01.2014, sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.08.2013 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 27.08.2013, berichtigt am 27.02.2014, mit der Verwaltungsgesellschaft WEBECO Hygiene in Medizin und Labor mbH mit Sitz in Selmsdorf (Amtsgericht Schwerin HRB 9953) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 11848:WEBECO GmbH, Selmsdorf, An der Trave 14, 23923 Selmsdorf.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 27.08.2013. Geschäftsanschrift: An der Trave 14, 23923 Selmsdorf. Gegenstand: Die Entwicklung, die Herstellung und der Vertrieb von medizinischen Geräten, insbesondere von Geräten, Verfahren und Systemen für die Erhaltung der Hygiene in Medizin und Labor, sowie die Verwaltung eigenen und fremden Vermögens. Die Gesellschaft ist berechtigt, Geräte und Materialien Dritter zu vermarkten und zu vertreiben. Stammkapital: 1.000.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Matachana, Manuel, Barcelona/Spanien, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Geschäftsführer: Spahrbier, Birger, Stockelsdorf, OT Horsdorf, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der WEBECO Hygiene in Medizin und Labor GmbH & Co. KG, (Amtsgericht Schwerin, HRA 2923) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 27.08.2013. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.