PR 157: MATFEM Partnerschaft Dr. Gese & Oberhofer Maschinenbauingenieure, München (Plinganserstr. 40, 81369 München). Der Formwechsel wurde am 28.03.2022 in das Register des neuen Rechtsträgers eingetragen (Amtsgericht München HRB 274665).
HRB 274665: MATFEM Ingenieurgesellschaft mbH, München, Pettenkoferstr. 29, 80336 München. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 20.12.2021. Geschäftsanschrift: Pettenkoferstr. 29, 80336 München. Gegenstand des Unternehmens: Erbringung von Ingenieurdienstleistungen und Entwicklung von Ingenieursoftware. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Dr. Gese, Helmut Arnulf, Seefeld, * ‒.‒.‒‒; Oberhofer, Gernot, München, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der MATFEM Partnerschaft Dr. Gese & Oberhofer Maschinenbauingenieure mit dem Sitz in München (Amtsgericht München PR 157).
PR 157: MATFEM Partnerschaft Dr. Gese & Oberhofer Maschinenbauingenieure, München (Plinganserstr. 40, 81369 München). Die Gesellschafterversammlung vom 20.12.2021 hat die formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft in die MATFEM Ingenieurgesellschaft mbH mit dem Sitz in München beschlossen. Der Formwechsel wird erst wirksam mit Eintragung des neuen Rechtsträgers. Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.