HRB 86206: MATRIKON Deutschland GmbH, Köln, Forumstr. 30, 41468 Neuss. Änderung zur Geschäftsanschrift: Venloer Straße 25, 50672 Köln.
HRB 86206: MATRIKON Deutschland GmbH, Köln, Forumstr. 30, 41468 Neuss. Mit der Honeywell Deutschland GmbH (Amtsgericht Offenbach am Main, HRB 41397) als herrschendem Unternehmen ist am 28.09.2012 ein Ergebnisabführungsvertrag geschlossen. Ihm hat die Hauptversammlung vom 28.09.2012 zugestimmt.
HRB 86206: MATRIKON Deutschland GmbH, Köln, Forumstr. 30, 41468 Neuss. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 07.12.2015. Geschäftsanschrift: Forumstr. 30, 41468 Neuss. Gegenstand: die Entwicklung und der Vertrieb von informationstechnologischen (IT-) Unternehmenslösungen schwerpunktmäßig für die Prozessindustrie, die Software-Herstellung, Lizenzgeschäfte, Providergeschäfte, der Handel mit Soft- und Hardware-Produkten, Dienstleistungen wie beispielsweise Ingenieur-Dienstleistungen, Systemintegration und Software-Engineering, sowie die Vornahme aller weiterer hiermit zusammenhängenden Geschäfte. Stammkapital: 130.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Maaz, Matthias, Frankfurt am Main, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der MATRIKON Deutschland Aktiengesellschaft mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRB 34121) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 07.12.2015. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.