MAUSER AG, Brühl (Schildgesstr. 71-163, 50321 Brühl). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Gesellschaft am 09.08.2007 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
MAUSER AG, Brühl (Schildgesstr. 71-163, 50321 Brühl). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.07.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 19.07.2007 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 19.07.2007 mit der pertus Sechzehnte GmbH mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf, HRB 55909) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
MAUSER AG, Brühl (Schildgesstr. 71-163, 50321 Brühl). Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen: Yntema, Reinhardt Johannes, Köln, * ‒.‒.‒‒.
MAUSER AG, Brühl (Schildgesstr. 71 - 163, 50321 Brühl). Die außerordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft vom 07.11.2006 hat die Erhöhung des Grundkapitals aus Gesellschaftsmitteln von EUR 10.061.700 um EUR 9.938.300 auf EUR 20.000.000 durch Ausgabe von 9.938.300 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien beschlossen und die Satzung in § 5 geändert. Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 07.11 2006 ist § 6 a (Bedingtes Kapital) neu gefaßt. Die außerordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft vom 7. November 2006 hat die Aufhebung des Genehmigten Kapitals und die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals I in § 6 der Satzung der Gesellschaft beschlossen und die Satzung in § 6 neu gefaßt. Das Bedingte Kapital I hat sich auf Grund der Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln gemäß § 218 AktG im gleichen Verhältnis wie das Grundkapital erhöht und beträgt nunmehr EUR 10.000.000. Das Grundkapital ist um bis zu 10.000.000 Euro (in Worten: Zehn Millionen Euro) durch Ausgabe von bis zu 10.000.000 (in Worten: Zehn Millionen) neuen Aktien mit Gewinnberechtigung ab Beginn des Geschäftsjahrs ihrer Ausgabe bedingt erhöht (Bedingtes Kapital I). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Aktien an die Inhaber oder Gläubiger von Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen, die gemäß der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 7. November 2006 bis zum 6. November 2011 von der Gesellschaft oder von Gesellschaften, an denen eine unmittelbare oder mittelbare Mehrheitsbeteiligung besteht, begeben werden, soweit die Ausgabe gegen bar erfolgt ist. Der Vorstand der Gesellschaft ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital bis zum 7. November 2011 durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt 10.000.000 Euro (in Worten: Zehn Millionen Euro) nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital I). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Das Grundkapital ist jetzt eingeteilt in 20.000.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien.
MAUSER AG, Brühl (Schildgesstr. 71 - 163, 50321 Brühl). Die außerordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft vom 07.11.2006 hat die bedingte Erhöhung des Grundkapitals um bis zu EUR 5.030.850,00 durch Ausgabe von bis zu 5.030.850 neuen, auf den Inhaber lautenden Aktien beschlossen (Bedingtes Kapital I). In Anpassung an die bedingte Kapitalerhöhung ist die Satzung um einen neuen § 6 a ergänzt worden. Das Grundkapital ist um bis zu 5.030.850 Euro (in Worten: Fünf Millionen Dreißigtausend Achthundertfünfzig Euro) durch Ausgabe von bis zu 5.030.850 (in Worten: Fünf Millionen Dreißigtausend Achthundertfünfzig) neuen Aktien mit Gewinnberechtigung ab Beginn des Geschäftsjahrs ihrer Ausgabe bedingt erhöht (Bedingtes Kapital I). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Aktien an die Inhaber oder Gläubiger von Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen, die gemäß der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 7. November 2006 bis zum 6. November 2011 von der Gesellschaft oder von Gesellschaften, an denen eine unmittelbare oder mittelbare Mehrheitsbeteiligung besteht, begeben werden, soweit die Ausgabe gegen bar erfolgt ist.
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