Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
7 |
a)
Firma geändert; nun:
MAVEO GmbH |
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 19.12.2023 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz
der Gesellschaft) und § 14 (Einziehung von
Geschäftsanteilen) beschlossen. |
a)
21.12.2023
Gerst |
HRB 755157: maveo GmbH, Stuttgart, Rotebühlstraße 51 A, 70178 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Kreitmeir, Dominik, Stuttgart, * ‒.‒.‒‒.
HRB 755157: maveo GmbH, Stuttgart, Heinestraße 41 A, 70597 Stuttgart. Änderung der Geschäftsanschrift: Rotebühlstraße 51 A, 70178 Stuttgart.
HRB 755157: maveo GmbH, Stuttgart, Hauptstätter Straße 59, 70178 Stuttgart. Änderung der Geschäftsanschrift: Heinestraße 41 A, 70597 Stuttgart.
HRB 755157: maveo GmbH, Stuttgart, Hauptstätter Straße 59, 70178 Stuttgart. Die Gesellschafterversammlung vom 12.07.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital, Geschäftsanteile) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zum Zwecke der Verschmelzung mit "MAVEO Schneider + Kreitmeir OHG", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRA 731714) um 1.000,00 EUR auf 26.000,00 EUR erhöht. Stammkapital nun: 26.000,00 EUR. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 12.07.2016 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag die offenen Handelsgesellschaft unter der Firma "MAVEO Schneider + Kreitmeir OHG", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRA 731714) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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