MAWEG Märkische Abwasser- und Entwicklungsgesellschaft mbH, Hagen (Körnerstraße 40, 58095 Hagen). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Mark-E Aktiengesellschaft am 26.09.2006 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
MAWEG Märkische Abwasser- und Entwicklungsgesellschaft mbH, Hagen (Körnerstraße 40, 58095 Hagen). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.06.2006 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 14.08.2006 mit der Mark-E Aktiengesellschaft mit Sitz in Hagen (Amtsgericht Hagen, HRB 10) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
MAWEG Märkische Abwasser- und Entwicklungsgesellschaft mbH, Hagen (Körnerstraße 40, 58095 Hagen). Die Gesellschafterversammlung vom 09.02.2005 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 3 (Stammkapital und Stammeinlagen), 4 (Geschäftsführer und Geschäftsführung; Vertretung), 5 (Vertretung) und 15 beschlossen, ferner entfällt § 8 Abs. 2. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Nisipeanu, Peter, Schwerte, * ‒.‒.‒‒.