MAWICO Maschinenbau GmbH, Achern (Handwerkerstr. 1, 77855 Achern). Die Eintragung der Verschmelzung im Register der Niederlassung des übernehmenden Rechtsträgers (Amtsgericht Mannheim HRA 701174) ist am 21.08.2007 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen.
MAWICO Maschinenbau GmbH, Achern (Handwerkerstr. 1, 77855 Achern). Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 29.06.2007 und des Versammlungsbeschlusses des übertragenden Rechtsträgers vom 29.06.2007 mit dem Vermögen des Alleingesellschafters Bernhard Winterer als Inhaber der Firma "MAWICO Maschinenbau Winterer e.K.", Achern verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung im Register der Niederlassung des übernehmenden Rechtsträgers. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.