Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
7 |
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b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Tübingen vom 01.10.2024
(25 IN 170/24) wurde über das Vermögen der Gesellschaft
das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens
über ihr Vermögen (Amtsgericht Tübingen, 25 IN 170/24)
aufgelöst.
Gemäß § 60 Abs. 1 GmbHG i.V. § 65 Abs. 1 GmbHG von
Amts wegen eingetragen. |
a)
08.10.2024
Letsch |
6 |
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b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Tübingen vom 10.06.2024
(25 IN 170/24) wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter
bestellt.
Verfügungen der Gesellschaft über Gegenstände ihres
Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen
Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). |
a)
18.06.2024
Letsch |
HRB 330778: MAX computer GmbH Gesellschaft für technische Computeranwendungen, Schömberg, Nagoldstr. 12, 75328 Schömberg. Die Gesellschafterversammlung vom 08.04.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) beschlossen. Firma geändert; nun: MAXcomputer & mechatronics GmbH Gesellschaft für technische Computeranwendungen.
HRB 330778: MAX computer GmbH Gesellschaft für technische Computeranwendungen, Schömberg, Nagoldstr. 12, 75328 Schömberg. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 19.08.2016 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 19.08.2016 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Desktop Machines GmbH", Schömberg (Amtsgericht Stuttgart HRB 732316) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
MAX computer GmbH Gesellschaft für technische Computeranwendungen, Schömberg (Nagoldstr. 12, 75328 Schömberg). Bestellt als Geschäftsführer: Böhm, Andreas, Unterreichenbach, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt.