MAZ Medizinische Abrechnungsgesellschaft m. b. H., Sprockhövel (Alte Bergstr. 81, 45549 Sprockhövel). Die Verschmelzung ist mit Eintragung des neu gegründeten Rechtsträgers MAZ Medizinische Abrechnungsgesellschaft C. Kolsters e. K. mit Sitz in Sprochhövel (Amtsgericht Essen HRA 9041) am 06.02.2008 wirksam geworden.
MAZ Medizinische Abrechnungsgesellschaft m. b. H., Sprockhövel (Alte Bergstr. 81, 45549 Sprockhövel). Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 05.07.2007 mit Ergänzung vom 17.12.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung an denselben Tagen im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihre Alleingesellschafterin, die unter der Firma MAZ Medizinische Abrechnungsgesellschaft C. Kolsters e.K. auftretende Kauffrau Kolsters, Catharina, geb. ‒.‒.‒‒, übertragen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.