HRB 5181:MB Getränke Company GmbH, Kamen, Normannenweg 10, 59519 Möhnesee.Die Liquidation ist beendet. Die Firma ist erloschen.
MB Getränke Company GmbH, Kamen, Normannenweg 10, 59519 Möhnesee. Änderung zur Geschäftsanschrift: Normannenweg 10, 59519 Möhnesee. Geändert, nunmehr: Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Nicht mehr Geschäftsführerin, nunmehr Liquidatorin: Boeddinghaus, Andrea, Möhnesee, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
MB Getränke Company GmbH, Kamen (Südfeld 16, 59174 Kamen). Nicht mehr Geschäftsführer: Penzel, Hans-Joachim, Neukirchen-Vluyn, * ‒.‒.‒‒.
MB Getränke Company GmbH, Kamen (Südfeld 16, 59174 Kamen). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.08.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 18.08.2006 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 18.08.2006 mit der Der Getränkemann Colonia GmbH mit Sitz in Kamen (AG Hamm, HR B 4911) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
MB Getränke Company GmbH, Kamen (Südfeld 16, 59174 Kamen). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 09.08.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 09.08.2006 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 09.08.2006 mit der Getränkemann Mitte GmbH mit Sitz in Kamen (AG Hamm, HR B 4923) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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